Mitglieder des Instituts können Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Hochschule für Öffentliche Verwaltung sein. Wissenschaftler anderer Hochschulen und Praktiker aus Wirtschaft und Verwaltung können als Mitglieder ohne Stimmrecht und ohne aktives und passives Wahlrecht aufgenommen werden. Über die Mitgliedschaft im Institut entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Institutsleitung.